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Ärger e.V.

Online-Magazin für Verbraucherschutz und Verbraucherberatung

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für
Anzeigen im Online-Magazin  Ärger e.V.

1.  "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden in Ärger e.V.zum Zwecke der Verbreitung im Internet. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrags gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn Scheidtmann Communications Ltd., (im folgenden SC) im Einzelfall nicht widerspricht.

2.  Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.  Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.  Eine Anzeige kann bestehen:
- aus einem Bild und/oder Text
- aus einer Fläche, die bei Anklicken die Verbindung zu weiteren
   Daten auf gleichem oder externem Rechner herstellt (AdLink),
- aus Seiten auf den Rechnern von SC, die Werbeinformationen
   und/oder interaktive Anwendungen (z.B. Spiele) enthalten (AdPages). Eine Anzeige kann aus einem oder mehreren der vorgenannten Elemente bestehen.

5.  Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen bis spätestens 3 Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit SC unverzüglich schriftlich abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Dies gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks.    

6.  Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die SC nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß SC zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

7.  Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Darstellung der Anzeige (vgl. auch Ziffer 8  AGB) Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt SC eine ihr hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der SC, seiner gesetzlichen Vertreter und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet SC darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

8.  Ein Fehler bei der Anzeigendarstellung im Sinne der Ziffer 7 AGB liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung - durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder Hardware (z.B. Browser) - durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber - durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder - durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste hervorgerufen wird.

9.  SC wird von ihren vertraglichen Pflichten frei, soweit sie an deren Erfüllung gehindert wird durch - Arbeitskampf (Streik oder Aussperrung) - behördliche oder gerichtliche Maßnahmen - oder durch sonstige Ereignisse höherer Gewalt. SC wird in diesen Fällen alles Zumutbare unternehmen, um eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung dennoch zu ermöglichen. SC wird den Auftraggeber unverzüglich über den Eintritt des Leistungshindernisses informieren. Kann die Anzeige in diesen Fällen ganz oder teilweise nicht veröffentlicht werden, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Erstattung eines entsprechenden Anteils der gezahlten Vergütung. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf Schadensersatz. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

10.  SC haftet für die Anzeige im Außenverhältnis nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Im Innenverhältnis ist der Auftraggeber allein dafür verantwortlich, daß der Inhalt der Anzeige und aus dem Angebot verzweigende Links den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen genügen und dem Stand der Technik entsprechen (korrekte Implementierung der jeweiligen technischen Vorgaben, insbesondere Überprüfung auf Virenfreiheit bei Software). Dies gilt insbesondere auch für Inhalt und technischen Standard der von ihm benannten Online-Adressen im Rahmen von AdLinks. Der Auftraggeber stellt SC von allen Kosten und sonstigen Ansprüchen frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen bei ihm entstehen können. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers gegen SC - insbesondere für Folgeschäden - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden.

11.  Anzeigen werden als solche von SC mit dem Worten "Anzeige" oder "Werbung"  deutlich kenntlich gemacht.

12.  SC behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

13.  Der Auftraggeber erhält nach Ablauf des Insertionszeitraumes auf Wunsch die Anzahl der Seitenzugriffe innerhalb von 14 Tagen nach Schaltende als Leistungsnachweis, bei längerer Insertion bis spätestens 10 Tage nach Monatsende.

14.  Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

15.  Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen laut Preisliste sowie die Einziehungskosten berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten. SC kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist SC berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

16.  Erfüllungsort ist London, GB. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen der Gerichtsstand London. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand London vereinbart.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbung- treibenden an die Preisliste von SC zu halten.

b) Die allgemeinen und die zusätzlichen Geschäftsbedingungen von SC gelten sinngemäß auch für Aufträge über technische Sonderaus- führungen. Jeder Auftrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch SC rechtsverbindlich.

c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von einem Monat nach Bekanntgabe.

d) Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält SC sich vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlußtermin zu verlangen.

 

© 1998-2003 Aerger-eV, 31.10.2003