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Ärger e.V.

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Tips zum Thema Gewinnspiel-0190-Abzocke
Oder: You should not ring a 0190-number for nothing.

Das große Geld
Im Jahr 2002 haben uns mehr als 750 Mails von vermeintlichen Gewinnern von 25.000 Euro erreicht.

Allen Absendern ist gemein, dass sie eine Gewinnmitteilung von einem -wohl nur angeblich- in Österreich ansässigen Unternehmen erhalten haben.

Darin wird blickfangmäßig der Eindruck erweckt, man habe 25.000 Euro gewonnen. Weiter wird der Eindruck erweckt, die Sache sei eilbedürftig. Liest man den Text der Mitteilung sorgfältig durch, dann stellt sich heraus, daß der Empfänger nur einen ANTEIL von 25.000 Euro gewonnen haben soll.

Die Höhe des Anteils bestimmt sich durch die Zahl der Personen, die den Gewinn -eilig- unter einer 0190-8 Rufnummer (1,86Euro/Minute) "abrufen".

Gewinne unter 1 Euro werden aus Kostengründen nicht ausgezahlt.

 

RECHTSLAGE:

§ 661a BGB -Gewinnzusagen. Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

Dazu sind inzwischen mehrere Urteile von Obergerichten bekannt, aus denen sich ergibt, dass

  • für eine Klage das für den Wohnsitz des Gewinners zuständige inländische Gericht selbst dann zuständig ist, wenn der Versender seinen Sitz in einem anderen EG-Mitgliedsland hat;
  • dem Gewinner in jedem Fall der volle Gewinn zusteht, wenn blickfangmäßig für den vollen Gewinn geworben wird.

 

KOMMENTAR:

(us) So erfreulich solche Urteile auch sein mögen, darf doch nicht übersehen werden, dass es hier keinesfalls ausreichend ist, Recht -lediglich- zugesprochen zu bekommen. Für den Erfolg des einzelnen Gewinners ist vielmehr notwendig, das zugesprochene Recht auch durchsetzen zu können.

Hier sind aber erhebliche Zweifel angebracht, dass dies gelingen kann.

So sind hier auch noch keine Fälle bekannt geworden, wo der Gewinn tatsächlich gezahlt wurde.

Würden sich 750 vermeintliche Gewinner - wie vielfach gewünscht - zu einer "Sammelklage" zusammenschließen und hätten damit vor Gericht Erfolg, so müßte das beklagte Unternehmen 18.750.000 Euro an Gewinnen auszahlen und hätte weitere 3.121.500 Euro an Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen.

Ob die das können??? 

Realistisch wird man wohl eher davon ausgehen können, dass man nichts bekommen wird, dafür aber die eigenen Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von je etwa 2.548 Euro bezahlen muß.

Ob das sinnvoll ist???

Der Rechtsanwalt, der 750 Kläger zu einer "Sammelklage" bewegen kann, darf sich ein Honorar von insgesamt 1.029.000 Euro in die Tasche stecken. Honorare für -vermutlich vergebliche- Vollstreckungs- maßnahmen noch nicht mitgerechnet.

 

BEURTEILUNG von Ärger e.V.:

Zu unserer Überzeugung steht fest, dass es bei diesen Gewinnmitteilungen von vornherein nur darum geht, die Adressaten zu einem Anruf unter der erwähnten 0190-8-Nummer zu bewegen, während die Absicht einen Gewinn auszuzahlen nie bestand.

Damit

  • sehen wir den Straftatbestand des Betrugs und der arglistigen Täuschung als erfüllt an;
  • ist der 0190-Betreiber möglicherweise Beihilfeleistender;
  • dürfte der durch die Nutzung der 0190-Nummer geschlossene Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechtbar und nach Anfechtung insoweit keine Zahlung zu leisten sein;
  • dürfte das Ganze ein Fall für die Staatsanwaltschaft sein.

 

TIPS von Ärger e.V.:

  • Machen Sie sich keine allzu großen Hoffnungen wegen der vermeintlichen Stärkung von Verbraucherrechten durch Einführung des § 661a BGB.
  • Gewinnmitteilungen der oben beschriebenen Art werden auch weiterhin in der Regel das Papier nicht wert sein, auf dem sie gedruckt wurden.
  • Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Sie und viele andere eine Deckungszusage für die nach der Rechtslage mögliche Klage bekommen, wird es zu Beitragssteigerungen kommen, weil auch die Rechtsschutzversicherung auf ihren Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt, wenn die Vollstreckung fehlschlägt.
  • Gewinnmitteilungen der oben beschriebenen Art gehören im Regelfall nach wie vor in die Tonne!

Tonne

 

Beachten Sie bitte unsere folgenden Abstimmungen zum Thema

 

Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen?

 

 

 

Copyright © 2003 Ärger e.V., 31.10.03