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Den kompetentesten Rechtsanwalt
können Sie jetzt für sich tätig werden lassen, weil die "POSTULATIONSFÄHIGKEIT" neu geregelt wurde.

Konkret:

Waren Sie bisher in vielen Verfahren darauf angwiesen, sich durch einen im Bezirk des für Sie zuständigen Landgerichts zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen, so kann seit 1. Januar 2000 jeder bei einem (beliebigen deutschen) Amts- oder Landgericht zugelassene Rechtsanwalt bundesweit in sämtlichen Verfahren vor allen Amts- und Landgerichten auftreten.

Ihr Vorteil:

Sie müssen nicht mehr auf die Beauftragung des von Ihnen gewünschten Spezialisten nur deshalb verzichten, weil er an dem für den Streitfall zuständigen Landgericht nicht zugelassen ist.

 

KOMMENTAR:

(us) Es wäre zu wünschen, daß

  • jeder Rechtsanwalt vor jedem Gericht auftreten darf
  • vereinbart werden darf, daß der Anwalt nur bei Erfolg honoriert wird.
  • rechtskundige, zu geeigenetem Vortrag fähige Bürger sich in allen Instanzen selbst vertreten dürften, wie es sich dem Grunde nach aus Artikel 103 des Grundgesetzes (ANSPRUCH auf rechtliches Gehör) ergibt.

Die leider allzu häufig anzutreffende Praxis, daß Anwälte über eine Aussage wie "Das machen wir schon" von gutgläubigen Menschen Mandate erhalten, die sie nicht erhalten hätten, wenn sie ihnen wahrheitsgemäß gesagt hätten, daß die Erfolgschancen bei weit unter 50% liegen, würde dann aufhören.

Auf diese Weise würde sich alsbald die Spreu vom Weizen trennen und die Gerichte würden entlastet.

Der grundgesetzlich verankerte Anspruch auf rechtliches Gehör, der nicht dispositiv ist (durch kein Gesetz geändert werden kann), wird in der Praxis häufig bereits (rechtswidrig) dadurch ausgehebelt, daß für das entsprechende Verfahren Anwaltszwang besteht.

Kann sich der Rechtsuchende einen Anwalt nicht leisten und besitzt er auch nicht genügend Rechtskunde, selbst einen Prozeßkostenhilfeantrag zu stellen und zu begründen,  so ist es um den grundgesetzlichen Anspruch auf rechtliches Gehör schlecht bestellt.

 

Vielleicht berichten Sie uns kurz über IHRE Erfahrungen?

 

 

 

 

© 2000-2001 Aerger-eV, 31.10.03