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Fahrerflucht ein Kavaliersdelikt?
Oder: Failure to stop after an accident may cause mighty problems

(us) In jüngster Zeit häufen sich die Meldungen über Verkehrsunfälle, bei denen sich der Verursacher aus dem Staub macht, ohne sich um die Folgen zu kümmern.

Dem wird häufig die Idee zugrundeliegen, man würde seinen Schadenfreiheitrabatt dadurch nicht verlieren und sich auch Unannehmlichkeiten ersparen, wie sie sich aus polizeilichen Vernehmungen und der zeitweiligen Entziehung der Fahrerlaubnis ergeben.

Wer dann ermittelt wird, hat die Rechnung aber ohne den Wirt gemacht:

Bei einer Verurteilung wegen Fahrerflucht (§ 142 StGB, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) reicht der Strafrahmen von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. - Strafverfahren können teuer sein.

Mußte der Täter damit rechnen, daß bei dem Unfall ein Mensch getötet oder nicht unerheblich verletzt worden oder an fremden Sachen bedeutender Schaden entstanden ist, so ist der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.
Dann ist der Führerschein weg. (§ 69 StGB)
- In günstigen Fällen nur 6 Monate - in ungünstigen Fällen bis zu lebenslänglich.

Wird die Fahrerlaubnis für länger als 12 Monate entzogen, so muß diese ggf. NEU gemacht werden - mit allen Pflichtstunden. - Das kann teuer werden.

Möglicherweise wird vor Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ein psychologisches Gutachten verlangt. Auch das ist teuer.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort stellt auch eine Obliegenheitsverletzung im Rahmen der Kraftfahrtversicherung dar.
Die Versicherung reguliert zwar den angerichteten Haftpflichtschaden, holt sich das Geld aber vom Täter wieder - nach aktuellen AKB (§7(IV)) bis zu 2.500 EUR bzw. 5.000 EUR.
Achtung:
War der Schaden nicht höher, als die Rück- forderung der Versicherung, so ist der Schadenfreiheitsrabatt trotzdem weg!!!

Achtung: In leichten Fällen von Fahrerflucht arbeitet die Staatsanwaltschaft mit einem sogenannten Strafbefehl:

Wer, obwohl er sich unschuldig fühlt, bezahlt, um sich weiteren Ärger zu ersparen, hat damit seine Schuld eingestanden - auch für die Kraftfahrtversicherung! - Folgen: siehe oben

 

Spätestens bis hierhin sollte jedem deutlich geworden sein

  • Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
  • Fahrerflucht lohnt sich nicht

KOMMENTAR

(us) Viele nächtliche Unfälle mit Personenschaden sind darauf zurückzuführen, daß Fußgänger - vor allem im Winter - unbeleuchtet mit dunkler Kleidung über unbeleuchtete Straßen oder an ihnen entlang laufen. Es wäre zu fordern, daß Fußgänger ihre Sichtbarkeit im Dunkeln mit geeigneten Mitteln, wie sie längst im Handel erhältlich sind, fördern müssen.

Wer ohne solche Mittel in dunkler Kleidung nachts am Straßenverkehr teilnimmt, hat damit billigend in Kauf genommen, von einem Fahrzeugführer zu spät erkannt zu werden und sollte an einem ggf. entstehenden Schaden erhebliche Mitschuld bekommen.

Der Autoscheinwerfer, der eine dunkle Fläche ohne Hilfsmittel zum Leuchten bringt und damit erst sichtbar macht, wurde nämlich noch nicht erfunden.


StGB = Strafgesetzbuch
AKB  = Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung


Bitte beachten Sie, daß verbindlich allein der Gesetzestext ist.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.

 

 

 

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